Die meisten Menschen werden im Alter zunehmend vergesslicher, verlegen z. B. den Schlüsselbund, erinnern sich nicht mehr an den Namen des Nachbarn oder erzählen immer wieder ein und dieselbe Geschichte. Die Verschlechterung des Kurzzeitgedächtnisses ist meist das erste Symptom einer Demenz. Konzentrationsfähigkeit und Denkleistung lassen nach, es können Sprachstörungen auftreten und die Müdigkeit nimmt zu. Die meisten Betroffenen bemerken die Veränderungen an sich selbst nicht. Für die Angehörigen aber ist der geistige Verfall Demenzkranker nicht nur eine schmerzliche Erfahrung, sondern auch mit großem Betreuungsaufwand verbunden.
Viele Menschen mit demenziellen Veränderungen sind hinsichtlich Ihrer Körperpflege, der Nahrungsaufnahme und der Mobilität noch weitgehend selbstständig und erhalten daher noch keine den
Pflegstufen entsprechenden Leistungen.
Seit Juli 2008 können Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz i. S. d. § 45 a SGB XI - 100 EUR (Grundbetrag) oder 200 EUR (erhöhter Betrag) monatlich für die Erstattung zusätzlicher
Betreuungsleistungen erhalten.
Diese Mittel können eingesetzt werden, um die Kosten für die allgemeine Betreuung zu decken. Finanziert werden können damit aber auch ergänzende Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie beispielsweise Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Helferkreise oder Familienentlastende Dienste. Die Familien können selbst wählen, welches der vielfältigen Angebote sie für ihre an Demenz erkrankten Angehörigen nutzen möchten.
Die Pflegekassen haben einen so genannte Leistungsangebotskataloge und reichen dazu auch die Listen der anerkannten Leistungserbringer aus. Dort sind Beispiele möglicher Angebote aufgeführt, zu denen unter anderem gehören: